Baden und Sonne tanken - aber mit Vorsicht!

Baden, Standup-Paddle, Gummiboot: Wo Wasser ist, ist der Spassfaktor riesengross. Aber nicht ungefährlich. Die Gefahren im und am Wasser werden oftmals unterschätzt. Jedes Jahr ertrinken in der Schweiz rund 30 Personen beim Wassersport, rund 1900 Personen verletzen sich dabei. Strömung, Wetter, Leichtsinn sowie Alkoholkonsum können sich verhängnisvoll auswirken. Worauf musst du achten? Was ist wichtig? Auch für gute Schwimmer lauert die Gefahr: im Wasser müssen auch Gesundheit, Verantwortungsbewusstsein und die Energiereserven stimmen. Schätze deshalb auch du deine Fähigkeiten richtig ein. Wir helfen dir, die wichtigsten Regeln aufzufrischen und den Überblick zu behalten. 

Beachte beim Spass rund um das Wasser die Regeln der schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG)

Die 6 Baderegeln

  • Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen.
  • Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser – Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
  • Nie überhitzt ins Wasser springen – Der Körper braucht Anpassungszeit.
  • Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen – Unbekanntes kann Gefahren bergen.
  • Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser – Sie bieten keine Sicherheit.
  • Lange Strecken nie alleine schwimmen – Auch der best-trainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.

Wer im freien Gewässer schwimmt, nimmt am besten eine Auftriebshilfe mit: Sie sorgen für Sichtbarkeit gegenüber Booten oder Kursschiffen und sie können dich notfalls über Wasser halten. Damit sind sichere Schwimmhilfen wie Bojen gemeint und keine Luftmatratzen! Übrigens: Es zieht ein Gewitter auf? Verlasse so rasch wie möglich das Wasser!

Kinder sind Gefahren am Wasser besonders ausgesetzt.



Verantwortungsvoll auf dem Fluss

Im Sommer mutieren viele Schweizerinnen und Schweizer zu Matrosinnen und Matrosen: Gummibootfahren auf unseren Schweizer-Flüssen ist unbestritten ein grossartiges Abenteuer für Freundeskreise oder für die ganze Familie. Im Kanton Bern vor allem unter «Aareböötle» bekannt. Aber auch hier muss der Sicherheit besondere Beachtung geschenkt werden.

Beachte beim Spass rund um den Fluss die Regeln der schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG)

Die 6 Flussregeln

  • Schlauchbootfahrer müssen auf Flüssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein.
  • Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
  • Boote nicht zusammenbinden, sie sind so nicht mehr manövrierfähig.
  • Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt zuerst erkundet werden.
  • In freie Gewässer wie Flüsse, Weiher und Seen sollen sich nur gute und geübte Schwimmer wagen.
  • Unterkühlung kann zu Muskelkrämpfen führen. Je kälter das Wasser ist, umso kürzer sollte der Aufenthalt im Wasser ausfallen.

Immer schön oben bleiben

Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Erkunde dich vor der Tour, wo du gefährliche Situationen und Stellen antreffen könntest und wo du ein- und aussteigen kannst. Flüsse können sich auch durch das Wetter rasch verändern, checke also auch den Wetterbericht, bevor du startest. Triffst du im Wasser beispielsweise auf ein unerwartetes Hindernis, muss schnell reagiert werden, dies kann in Stresssituationen und aufgrund mangelnder Vorbereitung zu Fehlentscheidungen führen.

Für Schlauchboote, Paddelboote oder Ruderboote ist das Mitführen eines Rettungsmittels gemäss Binnenschifffahrtsverordnung seit Januar 2020 obligatorisch. Pro Person muss auf Gummibooten eine Rettungsweste mit Kragen mitgeführt, jedoch nicht zwingend getragen werden. Eine Rettungsweste ist also Pflicht und im Notfall dein Lebensretter – sie dreht dich bei Ohnmacht auf den Rücken. Trotzdem tragen nur gerade 8 Prozent der Matrosinnen und Matrosen eine Rettungsweste, heisst es auf der Website des Bundesamts für Unfallverhütung (BFU).

Aareböötle macht Spass, mann muss aber Gefahren erkennen können. 

Wer sicher Boot fahren will, muss manövrieren können. Dass das nicht geht, wenn mehrere Boote zusammengebunden sind, versteht sich eigentlich von selbst. Kinder, die mit einer «Leine» am Boot befestigt sind, werden unter Wasser gezogen, wenn das Boot kentert und irgendwo hängen bleibt. Kinder – und auch Erwachsene – deshalb nie am Gummiboot festbinden.

Todesfallen sind Brückenpfeiler oder Signalpfosten für Schiffe. Nach einem Pfeiler entsteht durch das Kehrwasser einen Sog und damit ein Wirbel, dieser kann gefährlich werden. Wer von einem Wirbel in die Tiefe gezogen wird, soll nicht dagegen anschwimmen, sich zugrunde ziehen lassen und anschliessend seitlich abstossen. Eine weitere Gefahr in Flüssen sind Wasserwalzen. Sie entstehen dort, wo grosse Richtungsänderungen in der Strömung vorhanden sind. Das Wasser fällt dabei fast senkrecht nach unten, trifft auf die Sohle und wird dort umgelenkt. Solche Situationen sind tödlich, man kann sich in der Regel nicht mehr selbst aus dieser Lage befreien.

Die Wasserwalze – wie funktioniert sie?

Stufen, Verbauungen, Schwellen, natürliche Wasserfälle sind gefährliche Hindernisse, erkennbar am schäumenden Weisswasser nach dem Fall. Das Weisswasser ist dermassen mit Luft angereichert, dass es nicht mehr trägt und nicht schwimmbar ist. Die dabei entstehende, rotierende Wasserwalze (siehe Grafik) und tiefe Unterspülungen können zur tödlichen Gefahr werden, aus der man sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien kann. Es ist unvermeidlich, vor einer Flussfahrt oder einem Schwumm die Schwimm- bzw. Bootsstrecke zu besichtigen und die Ausstiegsstellen zu merken, um diese tödlichen Hindernisse zu umgehen.

Wasserwalze

Gefährlich sind die Wasserwalzen.

Alle Tipps für die sichere Fahrt auf deinem Gummiboot findest du in diesem Video.

Die Kantone und ihre Polizeieinheiten können als zuständige Vollzugsbehörden Kontrollen durchführen. Seit diesem Jahr können sie mit der Revision der Ordnungsbussenverordung für Übertretungen im Schifffahrtsbereich auch Bussen aussprechen.


Sicherheitsregeln (BAV: Bundesamt für Verkehr)

  • Kursschiffe haben Vortritt, ihre Kurslinie muss freigehalten werden und ihnen muss immer genügend Platz für ihre Manöver gelassen werden. Kursschiffe können nur schwerlich ausweichen und sie haben einen langen Bremsweg. Die Bade- und Schwimmverbote an Schiffsstegen sind zu respektieren.
  • Generell sollte, wer auf Flüssen und ausserhalb der inneren Uferzone auf Seen unterwegs ist, eine Schwimmweste tragen. Für Schlauchboote, Paddelboote oder Ruderboote ist das Mitführen der Weste gemäss Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) obligatorisch.
  • Strandboote, Gummiboote, Standup-Bretter, Paddelboote, Rennruderboote oder Surfbretter – bzw. rechtlich gesehen alle Schiffe ohne Immatrikulationspflicht, die kürzer sind als vier Meter müssen mit Name und Adresse beschriftet sein. Empfehlenswert ist auch eine Telefonnummer. Mit diesen Angaben kann rasch festgestellt werden, ob ein herrenloses Gummiboot als verloren gemeldet ist oder ob der Eigentümer möglicherweise vermisst wird bzw. in Gefahr geraten ist.
  • Der Genuss von alkoholischen Getränken sollte auf nach der Bootsfahrt verschoben werden. Zwar gilt für Gummiboote und nicht motorisierte Schiffe, welche nicht immatrikuliert werden müssen, seit 2020 keine Promillegrenze mehr. Die gesetzliche Anforderung, dass nur fahrtüchtige Personen ein Boot steuern dürfen, ist aber weiterhin in Kraft und wird bei Bedarf individuell beurteilt. Die Kantonspolizei kann Kontrollen durchführen und für Übertretungen im Schifffahrtsbereich auch Bussen aussprechen.
  • Luftmatratzen, aufblasbare Tiere (z. B. Flamingos) und andere aufblasbare Vorrichtungen sind nicht zur Fortbewegung, sondern zum Baden bestimmt und sollten nicht auf Flüssen, Kanälen und ausserhalb der inneren Uferzone (150m) auf Seen eingesetzt werden. Auch wenn sie gross sind und selbst wenn sie mehrere Luftkammern haben, sind sie kaum manövrierfähig. Schiffe, die kürzer sind als 2,50 m, Strandboote und dergleichen dürfen nur in der inneren Uferzone oder im Abstand von höchstens 150 m um sie begleitende Schiffe herum verkehren.

Alle Geräte, die es ermöglichen, sich auf dem Wasser zu bewegen, müssen die für sie geltenden Baubestimmungen erfüllen. Diese sind in der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und in der Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm) ausgeführt.


Kajak und SUP - auch mit Weste

Wer mit Kanus, Kajaks, kleinen Gummibooten, Stand-up-Paddle oder Ähnlichem ausserhalb der Uferzone von 300 Metern unterwegs ist, muss ein genormtes Rettungsmittel, zum Beispiel eine Weste, mitführen. Stand-up-Paddles dürfen auf dem ganzen See unterwegs sein, also nicht nur in der Uferzone. Sind sie mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt oder auf Flüssen unterwegs, müssen sie mindestens eine Schwimmhilfe mitführen, die der gesetzlichen Norm entspricht.

Stand-Up-Paddle sind im Trend.
(Quellen: BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung, SLRG - Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft, BAV - Bundesamt für Verkehr, BSV - Binnenschifffahrtsverordnung. Bilder/Quelle: Wikipedia & Pixabay)